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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Kommunale SGB II-Statistik Mai 2019

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Mai 2019 gefallen auf nunmehr 8.558 Bedarfsgemeinschaften (-80). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 760 höher, nämlich bei 9.318. In den aktuell 8.558 Bedarfsgemeinschaften leben 15.785 Menschen, davon 11.513 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.272 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 54,0 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 6,0 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 7,1 % und landesweit bei 9,4 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,7 %, in Viersen bei 6,5 % und in Borken bei 4,4 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im Januar 2019 wurden insgesamt 177 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (+20). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls erhöht (+6). Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Januar 2019 liegt diese Quote kreisweit bei 24,3 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 14,1 % in Wachtendonk bis 38,0 % in Issum.

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im April 2019 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 9,65 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,35 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im April wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 408,42 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 340,02 € je BG in Rheurdt bis 456,88 € je BG in Issum.

Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 399,00 € und im Landesvergleich bei 416,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 362,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 390,00 €, in Borken bei 362,00 € und in Viersen bei 389,00 €.