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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Kommunale SGB II-Statistik März 2021

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im März 2021 gestiegen auf nunmehr 7.809 Bedarfsgemeinschaften (+93). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 46 niedriger, nämlich bei 7.763. In den aktuell 7.809 Bedarfsgemeinschaften leben 14.081 Menschen, davon 10.442 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte und 3.639 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,5 %.Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,3 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,8 % und landesweit bei 9,1 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,3 %, in Viersen bei 5,9 % und in Borken bei 4 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im November 2020 wurden insgesamt 176 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-32). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls zurückentwickelt (-25).

Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im November 2020 liegt diese Quote kreisweit bei 19,7 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 14,7 % in Rheurdt bis 30,6 % in Issum.

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Februar 2021 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 9,05 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,44 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im Februar wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 420,59 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 334,22 € je BG in Kerken bis 464,56 € je BG in Rheurdt. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 419,00 € und im Landesvergleich bei 431,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 368,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 397,00 €, in Borken bei 373,00 € und in Viersen bei 389,00 €