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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Kommunale SGB II-Statistik Januar 2020

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Januar 2020 gefallen auf nunmehr

7.891 Bedarfsgemeinschaften (-20). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um

711 höher, nämlich bei 8.602.

In den aktuell 7.891 Bedarfsgemeinschaften leben 14.419 Menschen, davon 10.547 erwerbsfähige

Leistungsberechtigte und 3.872 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder.

Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren

Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 54,1 %.

Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,4 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt

der Wert bundesweit bei 6,7 % und landesweit bei 9,1 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei

7,3 %, in Viersen bei 6,0 % und in Borken bei 4,2 %.

 

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im September 2019 wurden insgesamt 358 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat

gestiegen (+5). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem

Vorjahresmonat hingegen zurückentwickelt (-25).

 

Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im September 2019 liegt

diese Quote kreisweit bei 24,7 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 16,9 % in Wachtendonk bis 36,6 % in

Kerken.

 

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Dezember 2019 ein Gesamtbetrag in Höhe

von rund 9,92 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,06 Mio. € für die Kosten der

Unterkunft.

Im Dezember wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 400,65 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt.

Die Kostenspanne reicht von 304,61 € je BG in Kerken bis 444,23 € je BG in Kalkar.

Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je

Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 403,00 € und im

Landesvergleich bei 416,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 356,00 €

ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 379,00 €, in Borken bei 371,00 € und in

Viersen bei 386,00 €.