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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Kommunale SGB II-Statistik Februar 2019

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Februar 2019 gefallen auf nunmehr 8.497 Bedarfsgemeinschaften (-105). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 722 höher, nämlich bei 9.219. In den aktuell 8.497 Bedarfsgemeinschaften leben 15.613 Menschen, davon 11.395 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.218 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,8 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,9 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 7,2 % und landesweit bei 9,4 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,7 %, in Viersen bei 6,5 % und in Borken bei 4,4 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im Oktober 2018 wurden insgesamt 300 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (+30). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls erhöht (+9). Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Oktober 2018 liegt diese Quote kreisweit bei 23,3 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 16,4 % in Wachtendonk bis 35,0 % in Issum.

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Januar 2019 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 8,94 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,32 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im Januar wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 413,83 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 315,78 € je BG in Kerken bis 446,16 € je BG in Wachtendonk. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 399,00 € und im Landesvergleich bei 412,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 357,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 383,00 €, in Borken bei 369,00 € und in Viersen bei 388,00 €.