Kommunale SGB II-Statistik April 2019
Bericht in Kürze
Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im April 2019 gestiegen auf nunmehr 8.638 Bedarfsgemeinschaften (+74). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 744 höher, nämlich bei 9.382.
In den aktuell 8.638 Bedarfsgemeinschaften leben 15.939 Menschen, davon 11.626 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.313 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,9 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 6,0 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 7,2 % und landesweit bei 9,4 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,7 %, in Viersen bei 6,5 % und in Borken bei 4,5 %.
Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Dezember 2018 wurden insgesamt 203 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (+24).
Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls erhöht (+9).
Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Dezember 2018 liegt diese Quote kreisweit bei 23,9 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 15,5 % in Wachtendonk bis 37,2 % in Issum.
Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im März 2019 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 9,18 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,34 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im März wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 411,63 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 351,45 € je BG in Weeze bis 435,58 € je BG in Kleve.
Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 396,00 € und im Landesvergleich bei 411,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 361,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 384,00 €, in Borken bei 369,00 € und in Viersen bei 386,00 €.