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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Internationaler Impfausweis und digitaler Impfnachweis

Übersicht - internationaler Impfausweis und digitaler Impfnachweis

 

Anerkennung von Impfdokumenten: national & international

Bisher sind in Deutschland noch unterschiedliche Impfdokumente im Umlauf.

Ältere Dokumente wie zum Beispiel in Form eines weißen Faltblattes oder auch eine Impfbescheinigung, die vom Impfzentrum oder von der impfenden Stelle ausgestellt wurde, sind innerhalb Deutschlands gültige Dokumente, mit denen Sie Ihre vollständige Impfung nachweisen können.

Für Reisen ins Ausland reichen die zuvor genannten Dokumente jedoch nicht aus.

Der gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation WHO (auch Impfpass oder „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) hingegen ist ein international anerkannt empfohlenes Dokument.

Zusätzlich gibt es seit Ende Juni die Möglichkeit, Impfungen mit dem geplanten digitalen Impfnachweis, der sogenannte CovPass App, zu dokumentieren.

Dieser wird EU-weit anerkannt.

 

Internationaler Impfausweis

Der gelbe Impfausweis in seiner jetzigen Form wird nach den Richtlinien der WHO (International Health Regulations) erstellt und enthält daher alle Angaben auch in englischer und französischer Sprache.

Das Dokument ist international anerkannt, rund um den Globus bekannt und kann auch für Reisen ins Ausland genutzt werden, vor allem in Länder mit Impfbestimmungen.

Wo erhalte ich einen gelben Impfausweis?

Sofern bei Ihnen noch eine Coronavirus-Schutzimpfung ansteht, können Sie den internationalen Impfausweis bei Ihrem Impftermin am Impfort (Impfzentrum, Arztpraxis bzw. Betriebsarzt) erhalten und die Daten der Coronavirus-Schutzimpfung eintragen lassen.

Haben Sie Ihre Impfung bereits vollständig erhalten? So können Sie den gelben Impfausweis nachträglich

erhalten und die Impfdaten der Coronavirus-Schutzimpfung übertragen lassen.

Nachträgliche Übertragung der Impfdaten in den internationalen Impfausweis durch das Gesundheitsamt

Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch (02821 85256) oder per Mail (impfausweis@kreis-kleve.de) einen Termin.

Mitzubringende Unterlagen:

Bei diesem Termin müssen Sie oder ein ermächtigter Vertreter die Impfbescheinigung bzw. den bisherigen Impfausweis und den Personalausweis jeweils im Original vorlegen.

Sie können die Dokumente anschließend wieder mit nach Hause nehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Kleve fertigen Kopien an.

Mit diesen wird dann anschließend ein neuer Impfausweis, in dem alleinig die beiden Corona-Impfungen dokumentiert sind, von einem Arzt ausgestellt und auf dem Postweg binnen 10 – 14 Kalendertagen zugesendet.

Wichtig:
Eine Übertragung weiterer Impfungen (z. B. Mumps, Masern, Röteln) ist nicht möglich.
Der gelbe Impfausweis kann nicht während des Antragtermins ausgehändigt werden. Die Zustellung des Impfausweises erfolgt auf dem Postweg.

Es gilt das Wohnortsprinzip, d.h. das Angebot besteht für Personen, die im Kreis Kleve wohnen.

 

Digitaler Impfnachweis

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche und freiwillige Möglichkeit, um Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte sollen damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff künftig auch bequem und personalisiert auf ihren Smartphones digital speichern können.

Dies ist über die Corona-Warn-App möglich. Weitere Informationen zur Corona-Warn-App finden Sie hier.

Ebenso steht dazu die kostenlose App „CovPass App“ zur Verfügung. Weitere Informationen zur App finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institut.

In der App können ebenso negative Tests oder eine durchgemachte Infektion als Testzertifikat bzw. Genesenenbescheinigung hinterlegt werden.

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Wo erhält man den QR-Code?

Bitte beachten Sie außerdem die Pressemitteilung des Landes NRW.

Nähere Informationen zum digitalen Impfausweis finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.