Informationen zu Corona-Tests
- Schnelltestzentren im Kreis Kleve
- Testungen für symptomatische Personen
- Beschäftigtentestungen
- Upload von Testkonzepten von Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Testungen für Reiserückkehrer
- Weitere Testgründe bzw. Testverpflichtungen
- Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich ein positives Testergebnis erhalte?
Schnelltestzentren im Kreis Kleve
Seit dem 01.07.2022 werden keine weiteren Teststellen beauftragt.
Der Anspruch auf kostenlose Bürgertestungen regelt sich sich seit dem 30.06.2022 nach der aktuellen Coronavirus-Testverordnung des Bundes. Nähere Informationen entnehmen Sie der Sonderseite des Bundesministeriums.
Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Mustererklärung entwickelt, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizieles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen.
Wichtig ist, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machen und – soweit möglich – Unterlagen zum Beleg (insbesondere positiver Schnelltest oder PCR-Test bei der Freitestung, ärztliches Zeugnis bei Impfhindernis, rote Corona-Warn-App) in der Teststelle vorlegen.
Hier finden Sie eine Auflistung der Schnellteststellen im Kreis Kleve.
Testung für symptomatische Personen
Die Testungen von Personen mit Corona-Symptomen werden ausschließlich in einer niedergelassenen Arztpraxis oder in einem Krankenhaus (bei einem stationären Aufenthalt) mittels PCR-Test durchgeführt.
Sollten Sie Symptome haben und möchten sich testen lassen, so wenden Sie sich bitte an eine Hausarztpraxis.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zu der Rubrik „Ich fühle mich krank- was soll ich tun?“
Beschäftigentestungen
Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten. Die Teilnahme an den Tests ist für die Beschäftigten freiwillig, eine Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn der Arbeitgeber dies zuvor beim Gesundheitsamt angemeldet hat (hier). Weitere Informationen entnehmen Sie der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums (hier).
Upload von Testkonzepten von Einrichtungen des Gesundheitswesens
Einrichtungen des Gesundheitswesens können die Testkonzepte - insbesondere zur Testung nicht Immunisierter - über die Homepage des Kreises Kleve uploaden. Dies ist hier möglich.
Testungen für Reiserückkehrer
Personen, die aus einem anderen Land in die Bundesrepublik Deutschland einreisen müssen bei der Einreise nach Deutschland einen aktuellen Nachweis über einen negativen Coronatest bei sich führen.
Nähere Informationen zur Testpflicht von Einreisenden finden Sie hier.
Weitere Testgründe bzw. Testverpflichtungen
- Einrichtungen der Pflege und der medizinischen Versorgung: Um die besonders vulnerablen Personengruppen vor dem Coronavirus zu schützen, also die besonders gefährdeten Menschen, gelten für zahlreiche Einrichtungen Testpflichten. Die Details sind in der aktuellen Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen geregelt. WICHTIG: Vor (Wieder-) Aufnahme in eine Pflege-; Reha- oder Dialyseeinrichtung sowie vor einer ambulanten Operation wird ein negativer PCR-Test benötigt. Der PCR-Test kann in einer Hausarzt- oder in einer Vertragsarztpraxis durchgeführt werden.
- Meldung "erhöhtes Risiko" durch die Corona-Warn-App: Sofern Sie die Mitteilung durch die Corona-Warn-App erhalten, dass Sie in den letzten 10 Tagen eine Risikobegegnung hatten, haben Sie Anspruch auf eine Testung. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.