Impfungen für Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren
- STIKO-Empfehlung für Jugendliche
- Entscheidungshilfe für Eltern und Sorgeberechtigte
- Impfort
- Zugelassener Impfstoff
- Ärztliche Aufklärung durch einer Impfärztin oder einen Impfarzt
- Einverständniserklärung der Eltern
- Mitzubringende Unterlagen
STIKO-Empfehlung für Jugendliche
Mit Beschluss der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 19.08.2021 wird 12 – 17-Jährigen die Impfung mit einem zugelassenen mRNA-Impfstoff empfohlen.
Verabreicht werden sollen die zwei Dosen im Abstand von 3-6 Wochen.
Seit dem 20.01.2022 wird für Jugendliche zudem eine Boosterimpfung im Abstand von 3-6 Monaten zur Zweitimpfung empfohlen.
Hier gelangen Sie zur Impfempfehlung der STIKO.
Entscheidungshilfe für Eltern und Sorgeberechtigte
Durch den Beschluss der STIKO vom 19.08.2021 stellen sich für Sie als Sorgeberechtigte viele wichtige Fragen: Warum sollte ich mein Kind impfen lassen? Was genau empfiehlt die STIKO? Wie wirksam ist die Impfung? Auf Ihre Fragen und Sorgen möchte das Bundesministerium für Gesundheit mit dem folgenden Familienleitfaden eingehen:
Impfort
Die Impfungen können in teilnehmenden Arztpraxen und im Rahmen mobiler Impfangebote durchgeführt werden.
Zugelassener Impfstoff für 12 - bis 15- Jährige
Jugendliche im Alter von 12-15 Jahren erhalten in NRW ausschließlich den Impfstoff von BionTech/ Pfizer (mRNA-Impfstoff).
Ärztliche Aufklärung
Die Impfungen von 12- bis 15- Jährigen erfolgen nach einer ärztlichen Aufklärung durch einer Impfärztin oder einem Impfarzt. Der Arzt bzw. die Ärztin führt das Gespräch mit dem impfwilligen Kind und mit einem Erziehungsberechtigten durch.
Einverständniserklärung der Eltern
Für eine Impfung ist das Einverständnis von mindestens einem Erziehungsberechtigten zwingend notwendig.Das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person muss schriftlich vorliegen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie dem nachfolgenden Absatz.
Das Kind ist durch eine erziehungsberechtigte Person zum Impftermin zu begleiten.
Mitzubringende Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Ein Ausweisdokument (KInd/Jugendliche/r sowie Sorgeberechtigte/r)
- Bescheinigung zur Impfung für Kinder und Jugendliche
- Ein unterzeichnetes Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff (doppelter Ausdruck nötig)
- Ein Einwilligungsbogen inklusive Anamnese zur Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff (doppelter Ausdruck nötig) - unterschrieben von mindestens einem Erziehungsberechtigten