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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Netzwerk Kinderschutz des Kreises Kleve

Netzwerk Kinderschutz Foto

 

Kinderschutz geht uns alle an

Nach Art. 6 des Grundgesetzes sind die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen obliegende Pflicht. Die Mehrheit der Eltern kümmert sich auch mit großer Hingabe um ihre Kinder und versorgt sie liebevoll. Es gibt jedoch auch Eltern, die aufgrund von sozialen Konfliktlagen, physischen oder psychischen Problemen nicht fähig sind, ihrer Verantwortung nachzukommen. Wenn dies der Fall ist, muss die Gesellschaft auf allen Ebenen betroffene Kinder schützen, offene und verdeckte Hilferufe sowie Alarmsignale erkennen um angemessen reagieren zu können.

Ein gelingender Kinderschutz braucht ein starkes Netzwerk, wobei sich der Netzwerkgedanke nicht auf wenige Fachleute oder die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe beschränken soll, sondern auch auf alle Behörden und Organisationen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Schnittstellen zu dem Bereich der frühen Kindheit haben.

Der Gesetzgeber hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz den rechtlichen Rahmen geschaffen, um den Aufbau eines umfassenden Netzwerkes weiter zu entwickeln.

Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages wurde beim Kreis Kleve eine „Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und Kinderschutz“ mit Dienstsitz in Kleve eingerichtet:

Sie ist für die Steuerung der Arbeit des Netzwerkes verantwortlich und obliegt die Pflege der überörtlichen Netzwerkstrukturen.

Die Koordinierungsstelle des Kreises Kleve hat im vergangenen Jahr damit begonnen, zwei Netzwerke aufzubauen, mit dem Ziel eines wirksamen und aktiven Kinderschutzes.

 

Den richtigen Anprechpartner/ die richtige Ansprechpartnerin finden Sie hier.

 

Beitritt zum Netzwerk

Wenn auch Sie zu den in den Netzwerken I und II genannten Organisationen bzw. Personenkreisen gehören (siehe Dokument "Vorhandene Netzwerke") und Interesse daran haben, den Netzwerken beizutreten, bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, sich die entsprechenden Vereinbarungen als PDF-Datei herunterzuladen und an die

 Kreisverwaltung Kleve

Fachbereich Jugend, Arbeit und Soziales

Abteilung Jugend und Familie

Nassauerallee 15-23

47533 Kleve

zurückzusenden.

Die entsprechenden Vereinbarungen finden Sie rechts unter der Rubrik Dokumente.