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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind, können Sie eine Förderung zur beruflichen Weiterbildung erhalten. Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Weiterbildung in einem Beruf anstreben, in dem nicht genügend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Besetzung offener Stellen in diesem Beruf zur Verfügung stehen.

Die Förderung besteht zum einen aus der vollen oder teilweisen Übernahme der Weiterbildungskosten und zum anderen aus der Übernahme des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung. Die genaue Höhe der Kostenübernahme ist abhängig von Ihrer Unternehmensgröße.

Betriebliche Einzelumschulung:

Eine betriebliche Umschulung wird wie eine betriebliche Ausbildung beim Ausbildungsbetrieb absolviert und ist grundsätzlich in allen anerkannten Ausbildungsberufen möglich. Innerhalb einer betrieblichen Umschulung erlangen die Umschülerinnen und Umschüler umfassende Kenntnisse über die praktischen Tätigkeiten.

Das Jobcenter Kreis Kleve kann Sie bei der Einstellung einer Umschülerin bzw. eines Umschülers durch die Finanzierung von Lehrgangskosten unterstützen.

Um eine betriebliche Einzelumschulung anzubieten, benötigen Sie eine Ausbildungsberechtigung. Die Umschulung ist um mindestens ein Drittel gegenüber der regulären Berufsausbildung zu verkürzen.