Soforthilfe aufgrund der Starkregenereignisse
Für die vom Starkregenereignis am 04. Juni 2021 außergewöhnlich stark betroffenen Haushalte, Kleingewerbetreibende und Landwirte im Gemeindegebiet Uedem (Ortsteile Uedem und Keppeln) gibt es vom Land Nordrhein-Westfalen nach Beschlussfassung vom 11.01.2022 Soforthilfen.
Ein Antrag auf Soforthilfe ist erst ab einer bestimmten Schadenshöhe möglich. Zudem ist nachzuweisen, dass gegen den eingetretenen Schaden kein Versicherungsschutz oder kein wirtschaftlich vertretbarer Versicherungsschutz möglich gewesen wäre.
Die entsprechende Richtlinie zur Gewährung der Soforthilfe in der aktuellen Fassung vom 30.01.2018 finden Sie ebenso wie eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen im Download-Bereich.
Nach dem Ausfüllen, Ausdruck und der Unterschrift stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Das Antragsformular kann vollständig ausgefüllt und unterzeichnet elektronisch per Dateitransfer hochgeladen werden unter:
https://www.kreis-kleve.de/datei
Im Auswahlfeld „Bereich“ bitte die Option "Soforthilfe Starkregen" auswählen.
Alternativ kann der Antrag postalisch eingereicht werden bei:
Kreis Kleve
Die Landrätin
Fachbereich Finanzen
Nassauerallee 15 - 23
47533 Kleve
Oder per Telefax:
02821 / 85 – 279
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Thissen (Tel. 02821/85-223) oder Frau Becker (Tel. 02821/85-515) oder per Mail an soforthilfestarkregen@kreis-kleve.de