Teilhabe am Arbeitsmarkt - § 16i SGB II
Einigen langzeitarbeitslosen Personen gelingt es kaum, einen Arbeitsplatz zu bekommen.
Viele dieser Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und zeigen Engagement, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können.
Um den Sprung in die Erwerbstätigkeit zu schaffen, benötigen Langzeitarbeitslose einen geeigneten Arbeitsplatz und Unterstützung nach Beschäftigungsaufnahme.
Diese Förderung bietet im Rahmen der Teilhabe einen Lohnkostenzuschuss zur Förderung von Langzeitarbeitslosen ab 25 Jahre. Zur Zielgruppe gehören Menschen, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben und überwiegend erwerbslos waren.
Gefördert wird jeweils eine längerfristige, sozialversicherungspflichtige, öffentlich geförderte Beschäftigung. Die Förderhöhe ist jeweils nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelt. In den ersten beiden Jahren beträgt sie 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Zusätzlich können Kosten für erforderliche Weiterbildungen übernommen werden.
Geförderte Beschäftigungen werden durch Coaches des Jobcenters begleitet. Das Coaching stellt sicher, dass die Beschäftigung sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Sie zufriedenstellend abläuft.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind im "Merkblatt für Arbeitgeber" zur Förderung eines Ausbildungszuschusses hinterlegt.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Integration in Arbeit, Programme und Projekte des Bundes und Landes, |
Frau Hemmers-Derksen | 02821 85-165 02821 85-550 |
E.219 |