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Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat das Ziel, Erkrankungen des Menschen durch Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verhindern. Gleichzeitig findet im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung eine Bekämpfung von Zoonosen durch Rückmeldung von Fleischuntersuchungsbefunden an die Landwirtschaft einerseits und Aussonderung vor der Schlachtung sowie unschädliche Beseitigung erkrankter Tierer bei der Schlachttieruntersuchung andererseits statt.

Die Schlachttieruntersuchung an Schlachthöfen und EG-Betrieben wird von amtlichen Tierärzten durchgeführt. Dazu gehören Nämlichkeitsfeststellungen, Kontrolle von Begleitpapieren, tierschutzrechtliche Kontrollen und klinische Untersuchungen der Schlachttiere.

Die Fleischuntersuchung an Schlachthöfen und EG-Betrieben beinhaltet die Kontrolle jedes einzelnen Schlachtkörpers einschließlich der Innereien auf pathologische Veränderungen durch amtliche Fachassistententinnen und Fachassistenten.

Neben der Schlachttier- und Fleischuntersuchung an den zugelassenen Schlachtstätten, findet auch eine ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung statt. In 12 Bezirken werden amtliche Tierärzte/Tierärztinnen und Fleischassistenten/Fleischassistentinnen in nebenberuflicher Tätigkeit eingesetzt. Dabei obliegen die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Betrieben und die BSE-pflichtigen Untersuchungen immer einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin. Bei Hausschlachtungen werden auch amtliche Fachassistenten und Fachassistentinnen allein eingesetzt.

Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat das Ziel, Erkrankungen des Menschen durch Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verhindern. Gleichzeitig findet im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung eine Bekämpfung von Zoonosen durch Rückmeldung von Fleischuntersuchungsbefunden an die Landwirtschaft einerseits und Aussonderung vor der Schlachtung sowie unschädliche Beseitigung erkrankter Tierer bei der Schlachttieruntersuchung andererseits statt.Fleischhygiene, Bezirksaufteilung, Schlachtung, Trichinenprobeentnahme, Hausschlachtung, Genusstauglichkeit, Lebensmittelkettehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/schlachttier-und-fleischuntersuchung/Bezeichnung Höhe der Gebühr Fleisch- und Schlachttieruntersuchungen siehe Satzung des Kreises Kleve rechts unter Dokumente zum Download Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Fleisch- und Schlachttieruntersuchung Information zur Lebensmittelsicherheit Begleitpapiere Schafe und Ziegen Rinderpass Pferdepass Begleitschein für ein notgeschlachtetes Tier Farmwild (vorherige Tötung im Gehege und Transport zu einem Schlachtbetrieb): Gesundheitsbescheinigung über amtliche Schlachttieruntersuchung und Information zur Lebensmittelsicherheit
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung hat das Ziel, Erkrankungen des Menschen durch Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu verhindern. Gleichzeitig findet im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung eine Bekämpfung von Zoonosen durch Rückmeldung von Fleischuntersuchungsbefunden an die Landwirtschaft einerseits und Aussonderung vor der Schlachtung sowie unschädliche Beseitigung erkrankter Tierer bei der Schlachttieruntersuchung andererseits statt.

Die Schlachttieruntersuchung an Schlachthöfen und EG-Betrieben wird von amtlichen Tierärzten durchgeführt. Dazu gehören Nämlichkeitsfeststellungen, Kontrolle von Begleitpapieren, tierschutzrechtliche Kontrollen und klinische Untersuchungen der Schlachttiere.

Die Fleischuntersuchung an Schlachthöfen und EG-Betrieben beinhaltet die Kontrolle jedes einzelnen Schlachtkörpers einschließlich der Innereien auf pathologische Veränderungen durch amtliche Fachassistententinnen und Fachassistenten.

Neben der Schlachttier- und Fleischuntersuchung an den zugelassenen Schlachtstätten, findet auch eine ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung statt. In 12 Bezirken werden amtliche Tierärzte/Tierärztinnen und Fleischassistenten/Fleischassistentinnen in nebenberuflicher Tätigkeit eingesetzt. Dabei obliegen die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei gewerblichen Betrieben und die BSE-pflichtigen Untersuchungen immer einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin. Bei Hausschlachtungen werden auch amtliche Fachassistenten und Fachassistentinnen allein eingesetzt.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Fleisch- und Schlachttieruntersuchung
  1. Information zur Lebensmittelsicherheit
  2. Begleitpapiere Schafe und Ziegen
  3. Rinderpass
  4. Pferdepass
  5. Begleitschein für ein notgeschlachtetes Tier
  6. Farmwild (vorherige Tötung im Gehege und Transport zu einem Schlachtbetrieb): Gesundheitsbescheinigung über amtliche Schlachttieruntersuchung und Information zur Lebensmittelsicherheit

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Fleisch- und Schlachttieruntersuchungensiehe Satzung des Kreises Kleve rechts unter Dokumente zum Download

Hinweise

Die Schlachtung ist spätestens am letzten Werktag vor der Schlachtung anzumelden! Die für Ihren Bezirk zuständigen Tierärzte/Tierärztinnen bzw. bei der Probeentnahme von Trichinen zuständigen Fachassistenten/Fachassistentinnen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bezirksübersicht.

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Funnemann 02821 85-226
02821 85-230
1.779
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Schmelzer 02821 85-228
02821 85-230
1.772