Rußpartikelfilter Eintragung in die Papiere
Wenn der Rußpartikelfilter Ihres Kraftsfahrzeugs nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, lohnt der Besuch bei Ihrer Zulassungsstelle. Nach der Eintragung in die Papiere kann das Hauptzollamt den günstigeren Kfz-Steuertarif bei der Steuererhebung berücksichtigen.
Sie sollten sich allerdings vor dem Gang zum Amt eine Einbaubescheinigung des Fahrzeugherstellers besorgen, aus der die Partikelminderungsstufe (PM 1 - 5) hervorgeht.
Zum Online-Service gelangen Sie hier:
Telefon | Faxnummer | |
Allgemeine Informationen | 02821 85-521 | 02821 85-590 |
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Rußpartikelfilter/Eintragung in die Papiere |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Rußpartikelfilter/Eintragung in die Papiere (Rahmengebühr / je nach Aufwand) | 11,70 Euro bis 28,10 Euro |