Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung
Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung. Sie wird mit Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder wirksam. Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag stellen Sie bitte beim Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde im Kreis Kleve oder nutzen Sie gerne den Onlineantrag auf dieser Seite. Im Rahmen der Online-Antragstellung zahlen Sie mit ePayment, müssen danach leider den Antrag noch ausdrucken und mit persönlicher Unterschrift und Nachweisen an die Kreisverwaltung schicken. Wie alles funktioniert, wird im Online-Antrag erklärt.
Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung | 1. Für die Klassen AM, A, B, L und T
2. für die Klassen C1, C, D1 und D
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entziehung zzgl. Führungszeugnis (bei der Wohnort- gemeinde beantragen) | 110,70 Euro |
Öffnungszeiten
Führerscheinstelle | |
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mo - do | 8:00 - 16:00 |
fr | 8:00 - 12:30 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Neuerteilung Fahrerlaubnisse, Maßnahmen nach dem Fahreignungs- und Bewertungssystem, |
Frau Schlicht | 02821 85-519 02821 85-590 |
E.504 |