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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Einschulungsuntersuchung

Gemäß den Vorgaben des Schul- und Infektionsschutzgesetzes wird bei jedem Schulneuling in der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten des Kreises Kleve in Kleve bzw. der Nebenstelle in Geldern eine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt.
Die Eltern werden bei Bedarf zu gesundheitlichen Fragen beraten und auf eventuell erforderliche Hilfsangebote aufmerksam gemacht; ein Angebot, das Ihrem Kind einen guten Start ins Schulleben ermöglichen soll.
Stichtag für die Schulpflicht in NRW ist der 30. September.
Alle Kinder werden im gleichen Jahr schulpflichtig, in dem sie bis zum 30. September einschließlich 6 Jahre alt werden. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Per Post erhalten die Eltern eine Einladung und einen Elternfragebogen zur Einschulungsuntersuchung vom Kreisgesundheitsamt.
Falls Ihr Kind wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen eines erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen kann, berät Sie das Team der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten gerne. Ziel der Untersuchung und Beratung ist eine optimale Förderung Ihres Kindes nach seinem individuellen Bedarf.

Alle Kinder müssen vor der Einschulung durch den Schularzt untersucht werden. Dies dient der Feststellung, ob die Kinder die nötige Schulreife haben.Vorschuluntersuchung, Einschulung, Schularzt, Schulreife, Beratung, Gesundheithttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/einschulungsuntersuchung/Bezeichnung Höhe der Gebühr Einschulungsuntersuchung kostenlos Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Einschulungsuntersuchung Vorsorgeheft Impfausweis/ -pass den ausgefüllten Elternfragebogen Entwicklungsbericht des Kindergartens (falls vorhanden) ggf vorliegende Befundberichte (SPZ, Frühforderung, Krankenhausaufenthalte etc.) Vollmacht (falls das Kind von einer nicht erziehungsberechtigten Person zur Untersuchung begleitet wird Sehbrille (sofern eine Sehschwäche besteht)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Einschulungsuntersuchung

Gemäß den Vorgaben des Schul- und Infektionsschutzgesetzes wird bei jedem Schulneuling in der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten des Kreises Kleve in Kleve bzw. der Nebenstelle in Geldern eine Schuleingangsuntersuchung durchgeführt.
Die Eltern werden bei Bedarf zu gesundheitlichen Fragen beraten und auf eventuell erforderliche Hilfsangebote aufmerksam gemacht; ein Angebot, das Ihrem Kind einen guten Start ins Schulleben ermöglichen soll.
Stichtag für die Schulpflicht in NRW ist der 30. September.
Alle Kinder werden im gleichen Jahr schulpflichtig, in dem sie bis zum 30. September einschließlich 6 Jahre alt werden. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Per Post erhalten die Eltern eine Einladung und einen Elternfragebogen zur Einschulungsuntersuchung vom Kreisgesundheitsamt.
Falls Ihr Kind wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen eines erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen kann, berät Sie das Team der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten gerne. Ziel der Untersuchung und Beratung ist eine optimale Förderung Ihres Kindes nach seinem individuellen Bedarf.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Einschulungsuntersuchung
  1. Vorsorgeheft
  2. Impfausweis/ -pass
  3. den ausgefüllten Elternfragebogen
  4. Entwicklungsbericht des Kindergartens (falls vorhanden)
  5. ggf vorliegende Befundberichte (SPZ, Frühforderung, Krankenhausaufenthalte etc.)
  6. Vollmacht (falls das Kind von einer nicht erziehungsberechtigten Person zur Untersuchung begleitet wird
  7. Sehbrille (sofern eine Sehschwäche besteht)

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Einschulungsuntersuchungkostenlos

Hinweise

Im Rahmen dieser Untersuchung werden folgende Befunde erhoben:

  • Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte
  • Seh- und Hörtest
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Ermittlung des allgemeinen Entwicklungsstandes nach einem standardisierten Testverfahren
  • ggf. körperliche Untersuchung

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Gesundheitsangelegenheiten,
Einschulungsuntersuchungen Bedburg-Hau, Emmerich, Goch, Kalkar, Kleve, Kranenburg, Rees, Uedem, Weeze,
medizinische Fachangestellte,
Frau Arntzen 02821 85-316
02821 85-530
E.733
Gesundheitsangelegenheiten,
Einschulungsuntersuchungen Bedburg-Hau, Emmerich, Goch, Kalkar, Kleve, Kranenburg, Rees, Uedem, Weeze,
medizinische Fachangestellte,
Frau Lemm 02821 85-315
02821 85-530
E.751
Gesundheitsangelegenheiten,
Einschulungsuntersuchungen Bedburg-Hau, Emmerich, Goch, Kalkar, Kleve, Kranenburg, Rees, Uedem, Weeze,
medizinische Fachangestellte,
Frau Proest 02821 85-327
02821 85-230
E.736
Gesundheitsangelegenheiten,
Einschulungsuntersuchungen Geldern, Issum, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk,
medizinische Fachangestellte,
Frau Hammans 02821 85-837
02821 85-860
1.128
Gesundheitsangelegenheiten,
Einschulungsuntersuchungen Geldern, Issum, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk,
medizinische Fachangestellte,
Frau Bauer 02831 391-828
02831 391-860
1.128
Gesundheitsangelegenheiten,
Einschulungsuntersuchungen Geldern, Issum, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk,
medizinische Fachangestellte,
Frau Strucken-Winkelmann 02831 391-832
02831 391-860
1.132