Brexit
Wichtige Informationen zum Brexit
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten.
Seit dem 01.01.2021 wird für britische Staatsangehörige das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland durch das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) in Verbindung mit dem Austrittsabkommen geregelt. Hiernach wird britischen Staatsangehörigen ein neues Aufenthaltsdokument, das sog. „Aufenthaltsdokument-GB“ ausgestellt. Auch britische Staatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltsdokuments nach alter Rechtslage sind, müssen dieses gegen das „Aufenthaltsdokument-GB“ tauschen.
Das „Aufenthaltsdokument-GB“ ist befristet gültig. Die Ausstellung des „Aufenthaltsdokument-GB“ setzt voraus, dass Sie zum 31.12.2020 freizügigkeitsberechtigt waren. Die Prüfung wird durch die Ausländerbehörden vorgenommen. Britische Staatsangehörige, die am 31.12.2020 im Kreis Kleve lebten, können hierzu bei der Ausländerbehörde des Kreises Kleve einen formlosen Antrag stellen, dem folgende Unterlagen beigefügt werden müssen:
- Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts (Steuerbescheid, Lohn-/Gehaltsnachweis, Rentenbescheid, Rentenversicherungsverlauf)
- Evtl. Studienbescheinigung
- Kopie des Passes
Nach abgeschlossener Bearbeitung wird Ihnen ein Termin zur Aufnahme der für die Ausstellung des „Aufenthaltsdokuments-GB“ erforderlichen biometrischen Daten mitgeteilt. Zu diesem Termin müssen Sie Ihren Pass im Original und ein aktuelles biometrisches Passbild mitbringen.
Sie haben die Möglichkeit, Anfragen zu Ihrem Aufenthaltsdokument an die E-Mailadresse brexit@kreis-kleve.de zu übermitteln.
Vielleicht sind Sie an einer Einbürgerung interessiert? Dann setzen Sie sich bitte mit der Einbürgerungsstelle über die E-Mailadresse einbuergerung@kreis-kleve.de in Verbindung.
Thema | Telefon | Faxnummer |
Allgemeine Informationen | 02821 85-194 | 02821 85-190 |