Öffentlich- rechtliche Vereinbarung vom 30. Juni 2022 gemäß § 23 Abs. 1, 1. Alternative des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NW) und §§ 24 II, 29 IV GkG NW zwischen den Kommunen
Weeze, Uedem, Kalkar, Bedburg Hau über gemeinsame Regelungen für die Durchführung eines europaweiten
Vergabeverfahrens von Entsorgungsdienstleistungen für das Einsammeln und Transportieren von Restabfall, Altpapier, Grünabfall, E- Schrott, Sperrmüll und Bioabfall