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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

09.12.2022

Verdacht auf Geflügelpest im Bereich Kalkar

Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung: Gehaltene Tiere dürfen die Sperrzonen weder verlassen noch hineingebracht werden.

 

Kreis Kleve – Im Kreis Kleve gibt es einen weiteren Verdacht auf einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. In einer gewerblichen Haltung im Bereich Kalkar wurde nach einer Probenentnahme durch den betreuenden Veterinär der Verdacht auf Ausbruch von Geflügelpest mit dem hochansteckenden Virus amtlich bestätigt. Der gesamte Bestand – rund 1.700 Tiere  – muss getötet werden, um die Gefahr einer Übertragung auf andere Tiere zu verringern.

Der Kreis Kleve hat zur Eindämmung der Übertragungsgefahr im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eine vorläufige Schutzzone errichtet. Die vorläufige Überwachungszone hat einen Radius von zehn Kilometern. Aktuell gelten für die beiden Sperrzonen identische Maßnahmen, die unter anderem die Isolation des Geflügels und den Schutz des Geflügels vor Wildtieren sowie die Einfuhr von Waren regeln. Gehaltene Tiere dürfen die beiden Sperrzonen weder verlassen noch hineingebracht werden. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Der Kreis Kleve hat auf seiner Homepage ( hier ) am Freitag, 09. Dezember 2022, eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die alle Regelungen im Detail darstellt.

 

Kartenausschnitt mit den beiden markierten Sperrzonen:

Rot – Schutzzone – 3 km

Blau – Überwachungszone – 10 km

PM22-354 - Verdacht Geflügelpest in Kalkar - Karte Sperrzone