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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

02.11.2022

Verdacht auf Geflügelpest auf einem Hof in Rees

Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung: Gehaltene Tiere dürfen die Sperr- und Überwachungszone weder verlassen noch hineingebracht werden.

 Kreis Kleve – Im Kreis Kleve gibt es den ersten Verdacht auf einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. In einer Haltung in Rees wurde der Verdacht auf Ausbruch von Geflügelpest mit dem hochpathogenen Erreger H5N1 nach einer Probenentnahme durch den betreuenden Veterinär amtlich bestätigt. Der gesamte Bestand – mehr als 20.000 Tiere – muss gekeult werden, um eine Übertragung auf andere Tiere einzudämmen.

Der Kreis Kleve hat zur Eindämmung im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eine vorläufige Schutzzone errichtet. Die vorläufige Überwachungszone hat einen Radius von zehn Kilometern. Aktuell gelten für die beiden Sperrzonen identische Maßnahmen, die unter anderem den Kontakt zu anderen (Wild-)Tieren sowie die Einfuhr von Waren regeln. Gehaltene Tiere dürfen die Schutz- und Überwachungszone weder verlassen noch hineingebracht werden. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Der Kreis Kleve hat eine Allgemeinverfügung mit detailierten Regelungen veröffentlicht, die hier eingesehen werden kann.