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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

13.02.2023

Stallpflicht für Geflügel gilt weiterhin im gesamten Kreis Kleve

Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest gelten für alle gewerblichen und privaten Halter

 

Kreis Kleve – Seit Mitte Dezember gilt im gesamten Kreisgebiet die Stallpflicht für Geflügel. Seitdem müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in den Stall. Diese Stallpflicht besteht unverändert sowohl für gewerbliche als auch für private Tierbestände fort. Sie muss zwingend eingehalten werden. Verstöße werden geahndet.

Im gesamten Bundesgebiet ist die allgemeine Tierseuchenlage weiterhin geprägt von Ausbrüchen der Geflügelpest und der noch andauernden kühlen Witterung. Deshalb ist aktuell eine Aufhebung der Allgemeinverfügung des Kreises Kleve zur Aufstallungspflicht nicht möglich.

Darüber hinaus appelliert die Veterinärabteilung des Kreises Kleve an alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter, die „Biosicherheit“ einzuhalten, um die Tiere vor einem Viruseintrag aus der Natur oder aus anderen Haltungen zu schützen.

Weitere Informationen und Vordrucke zum Thema "Geflügelpest" gibt es auf der Internetseite des Kreises Kleve (hier).