30.09.2022
Neues Gesetz stärkt Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt
Monatsbericht des Jobcenters Kreis Kleve: Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im September 2022 leicht gestiegen
Kreis Kleve – Das Jobcenter Kreis Kleve zieht eine erste positive Bilanz zum so genannten „Teilhabestärkungsgesetz“ (THSG). Dieses ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft und zieht die kommunalen Jobcenter deutlich stärker als bis dahin in den Rehabilitationsprozess mit ein. „Das Gesetz hat die Betreuungssituation verbessert und die Teilhabe am Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung gestärkt“ sagt Andrea Schwan, zuständige Fachbereichsleiterin beim Kreis Kleve. Für die Jobcenter bedeutet dies zum einen eine größere Verantwortung, zum anderen aber auch mehr Möglichkeiten zur Unterstützung der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Die Rehabilitationsträger und die Jobcenter koordinieren verbindlich miteinander ihre zu erbringenden Leistungen. Die Jobcenter bringen hierbei die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II ein.
„Rehabilitation und Teilhabe ist ein grundsätzliches, gesellschaftliches Anliegen, welches in den vergangenen Jahren zunehmend politische Anerkennung erfahren hat – insbesondere, weil jede und jeder aufgrund plötzlicher Ereignisse zum Betroffenen werden kann“, so Andrea Schwan. Die betroffenen Menschen benötigen Hilfe und Unterstützung aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigungen. In all diesen Fällen greift der Rehabilitationsprozess. Die Mitwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten der örtlichen Jobcenter im Rehabilitationsverfahren wurden gestärkt und der Informationsaustausch zwischen Jobcenter und Rehabilitationsträger – in der Regel die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung – datenschutzrechtlich abgesichert.
„Der Rehabilitationsprozess ist facettenreich. Die gemeinsame Verantwortung und das abgestimmte Handeln aller am Prozess beteiligten Akteure ist Grundlage für eine erfolgreiche Rehabilitation und legt die Basis für die Teilhabe der Menschen mit (drohender) Behinderung“, erklärt Carina Cleven-Pawletko, Leiterin des Jobcenters Kreis Kleve. Jedes „Reha“-Verfahren ist auf den Individualfall abzustimmen und sehr vielschichtig. Die Bedarfserkennung ist der zentrale Schritt für das gesamte weitere Verfahren. Sie ist Hauptaufgabe der örtlichen Jobcenter im Kreis Kleve. Um die Befähigung der Bedarfserkennung der Mitarbeitenden zu gewährleisten und stetig zu fördern, werden nicht erst seit der Umsetzung des THSG, regelmäßig Qualifizierungsformate und Möglichkeiten zum Wissenstransfer angeboten.
Die Fallmanagerinnen und Fallmanager verfügen aufgrund ihrer Kundennähe häufig bereits über detaillierte Informationen zur individuellen Situation der Leistungsberechtigten und kennen deren Unterstützungsbedarfe „Oft werden Informationen zu drohenden oder bestehenden körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen oder einer Lernbehinderung ans Fallmanagement herangetragen. Leider fast genauso oft werden die Informationen vom Kunden nicht mitgeteilt“, schildert Cleven-Pawletko. Sei es aus Scham, weil die Kundinnen und Kunden dies nicht wahrhaben möchten oder weil die persönlichen gesundheitlichen Einschränkungen bereits langfristig vorhanden sind und nicht mehr als solche wahrgenommen werden. Mitunter werden auch die Einschränkungen schlichtweg nicht erkannt oder gesehen. Zudem befürchten manche Kundinnen und Kunden Nachteile, wenn ihre (drohende) Behinderung bekannt wird. Die Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den örtlichen Jobcentern ist es daher, jegliche Hinweise zu (drohenden) Behinderungen und zu einem möglichen Rehabilitationsbedarf wahrzunehmen und aufzugreifen. Denn je früher Leistungen zur Teilhabe zielgerichtet eingesetzt werden, desto mehr steigen die Chancen auf eine zeitnahe, langfristige und nachhaltige gesellschaftliche Integration.
Arbeitsmarktstatistik September 2022
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im September 2022 auf nunmehr 7.688 Bedarfsgemeinschaften (+171) gestiegen. Im Vorjahresmonat September 2021 lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 179 niedriger, nämlich bei 7.509.
In den aktuell 7.688 Bedarfsgemeinschaften leben 14.100 Menschen, davon 10.242 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.858 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25 bis 49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 56,2 Prozent.
Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,1 Einwohner im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,8 Prozent und landesweit bei 9 Prozent. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,3 Prozent, in Viersen bei 5,8 Prozent und in Borken bei 4,4 Prozent.
Anlage: Monatsbericht Jobcenter Kreis Kleve - September 2022