30.11.2022
Neue Corona-Testverordnung: Quarantäne endet automatisch nach fünf Tagen
Kreis Kleve macht auf die neuen Regelungen des Landes NRW aufmerksam.
Kreis Kleve – Der Kreis Kleve weist auf Änderungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hin. Zu Mittwoch, 30. November 2022, werden die Regelungen wie folgt angepasst:
Nach wie vor sind Personen nach einem positiven Selbsttest verpflichtet, das Ergebnis unverzüglich durch einen Kontrolltest mittels PCR- oder offiziellem Coronaschnelltest zu bestätigen. Diese Kontrolltestung kann als PCR-Testung in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin kostenfrei erfolgen. Über die Bürgertestung mittels Coronaschnelltest kann in diesem Fall keine kostenlose Testung erfolgen. Hier besteht aber die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen.
Daneben weist das Gesundheitsamt Kreis Kleve darauf hin, dass Genesenenzertifikate lediglich auf Grundlage eines vorliegenden PCR-Test ausgestellt werden können. Die digitalen Genesenenzertifikate werden durch teilnehmende Apotheken ausgestellt.
Bei einem positiven Corona-Testergebnis besteht weiterhin die Pflicht, sich in Isolation zu begeben. Diese endet ab sofort automatisch nach fünf Tagen. Dabei gilt der erste volle Isolationstag – also der erste Tag nach dem offiziellen Coronatest – als Beginn der fünftägigen Isolation. Ein negativer Testnachweis zur Beendigung der Isolierung ist nicht mehr notwendig. Diese neue Regelung gilt auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben.
Zu diesen Regelungen gelten jedoch Ausnahmen: In bestimmten Einrichtungen – u.a. Einrichtungen des Gesundheitswesens – sieht das Land NRW vor, dass die Beschäftigten nach einer Corona-Infektion vor Wiederaufnahme der Tätigkeit zunächst doch noch einen negativen Coronaschnelltest oder ein PCR-Ergebnis vorlegen, welches negativ ist oder einen CT-Wert von über 30 aufweist. Weitere Infos dazu unter www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „positiv getestet“).