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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

05.10.2022

Maskenpflicht im Gesundheitsamt des Kreises Kleve

Gesetzgeber beschließt Änderungen beim Infektionsschutzgesetz

Kreis Kleve – Der Bundestag und der Bundesrat haben aktuell Änderungen beim Infektionsschutzgesetz beschlossen. Diese sehen ab dem 01. Oktober 2022 bundesweit vor allem für Menschen in vulnerablen Einrichtungen unmittelbar geltende Schutzmaßnahmen vor. So soll besonders die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur gewährleistet werden. Ausgangspunkt der neuen Regelungen sind die wissenschaftlichen Prognosen für Herbst und Winter in Bezug auf die anhaltende Corona-Pandemie. Hier wird mit einem saisonalen Anstieg der Infektionszahlen gerechnet. Durch die Gesetzesänderung gilt ab sofort für die Besucherinnen und Besucher des Gesundheitsamtes des Kreises Kleve, Nassauerallee 16, 47533 Kleve, beim Betreten des Gebäudes die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2 oder vergleichbaren Atemschutzmaske.