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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

26.09.2022

Kreis Kleve startet Auffrischungsimpfungen mit angepassten Corona-Impfstoffen

Bei zwei Sonder-Impftagen am Mittwoch und Donnerstag, 28. / 29. September 2022, wird der „Omikron-Impfstoff“ erstmals für Auffrischungsimpfungen angeboten.

Kreis Kleve – Der Kreis Kleve startet die Corona-Schutzimpfungen mit den an die Omikron-Virusvarianten angepassten Impfstoffen. Nach der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) sowie dem entsprechenden Erlass des Landes NRW ist der rechtliche Rahmen für die Impfungen gegeben.

Zum Start bietet der Kreis Kleve zwei Sonder-Impftage in seiner festen Impfstelle in Goch an, ehemaliger Aldi-Markt an der Gartenstraße 6. Diese finden statt am Mittwoch, 28. September 2022, von 14 bis 20 Uhr sowie am Donnerstag, 29. September 2022, von 14 bis 20 Uhr.

Um die Nachfrage nach den neuen Impfstoffen erfassen zu können, größere Warteschlangen zu vermeiden und keine Interessenten ohne Impfung abweisen zu müssen, ist für diese beiden Tage ausnahmsweise eine Terminbuchung nötig. Diese ist ab Dienstag, den 27. September 2022, 9.30 Uhr online über www.impftermine-kreis-kleve.de oder telefonisch beim Corona-Telefon des Kreises Kleve 02821 85-7800 möglich. Das Corona-Telefon ist diese Woche Dienstag von 9.30 Uhr bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 16 Uhr und Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr für die telefonische Terminbuchung erreichbar.

Welche Impfungen werden angeboten

Das Angebot richtet sich an Personen, die die erste oder zweite Auffrischungsimpfung („Booster“) benötigen. Dazu bietet der Kreis Kleve an die Omikron-Virusvariante BA.1 angepasste Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna sowie den an die Omikronvariante BA.4/5 angepassten Impfstoff des Herstellers BioNTech an. Wichtig: Es finden keine Erst- und Zweitimpfungen statt, da die angepassten Impfstoffe nicht zur Grundimmunisierung zugelassen sind.

An wen richtet sich das Angebot?

Grundsätzlich impfberechtigt sind in Deutschland Personen,

·       die in Deutschland wohnen oder

·       ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder

·       die in Deutschland beschäftigt sind.

Die Legitimation erfolgt über den Personalausweis bzw. eine Arbeitgeberbescheinigung.

Voraussetzungen für die erste Auffrischungsimpfung sind zudem:

·         Mindestalter von 12 Jahren und

·         es liegen bisher zwei immunologische Ereignisse vor (ein Ereignis ist je eine Einzelimpfung bzw. eine mittels PCR-Befund festgestellte Corona-Infektion) und

·         der Mindestabstand zum letzten immunologischen Ereignis beträgt sechs Monate.

Voraussetzungen für die zweite Auffrischungsimpfung sind zudem:

1. Zugehörigkeit zu einem der nachfolgenden Personenkreise:

·       Personen ab dem Alter von 60 Jahren oder

·       Personen ab 12 Jahren mit einer Grunderkrankung (insbesondere Immundefizienz) oder

·       Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen oder

·       Betreute Personen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe bzw. in Pflegeheimen

2. Impf-Historie:

·       Es liegen bisher drei immunologische Ereignisse vor (ein Ereignis ist je eine Einzelimpfung bzw. eine mittels PCR-Befund festgestellte Infektion) und

·       der Mindestabstand zum letzten immunologischen Ereignis beträgt 6 Monate.

 

Mitzubringende Unterlagen

·       amtlicher Lichtbildausweis

·       Impfausweis und falls vorhanden: PCR-Befund bzw. Genesenenbescheinigung über Infektion in der Vergangenheit.

·       für Personen, die nicht in Deutschland leben, jedoch hier arbeiten: Arbeitgeberbescheinigung

·       Personen, die eine zweite Auffrischungsimpfung wünschen, haben den Anspruch über eine Arbeitgeberbescheinigung bzw. ärztliche Unterlagen nachzuweisen, sofern das 60.Lebensjahr noch nicht erreicht ist.

·       Aufklärungsmerkblatt, Einwilligungs- und Anamnesebogen stehen bei der Onlinebuchung zum Download zur Verfügung, sind aber auch alternativ an der Impfstelle – insbesondere bei telefonischer Buchung – erhältlich.

Weitere Impfangebote

Der Kreis Kleve setzt im Oktober die einmal pro Monat stattfindenden Impfangebote in allen 16 Städten und Gemeinden wie gewohnt fort. Start ist der 3. Oktober 2022. Eine Terminbuchung ist nicht notwendig. Informationen dazu finden sich ebenfalls in Kürze online auf www.impftermine-kreis-kleve.de.

Das Angebot umfasst:

Kinderimpfungen: Zwei Angebote für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren mit dem entsprechenden Kinder-Impfstoff

Für Personen ab 12 Jahren (unter den genannten Voraussetzungen):

·       Erst- und Zweitimpfung mit den bisherigen Impfstoffen (Erst- und Zweitimpfung)

·       Auffrischungsimpfungen (Booster) mit den neuen, angepassten Impfstoffen (sofern ausreichende Mengen der neuen Impfstoffe lieferbar sind)

·       Auffrischungsimpfungen mit den bisherigen Impfstoffen (sofern keine ausreichenden Mengen der neuen Impfstoffe lieferbar sind)