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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

28.03.2024

Kreis Kleve passt Mietobergrenzen für Bezieher von Bürgergeld an

Ein Gutachten legt die neuen Grenzwerte für die aktuell 8511 Bedarfsgemeinschaften fest

Kreis Kleve – Die Wohnkosten steigen aktuell. Darauf hat das Jobcenter Kreis Kleve reagiert und die Mietobergrenzen für Leistungsbezieher entsprechend angehoben. Grundlage ist ein Gutachten des unabhängigen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstituts „Empirica ag“. „Wir haben die Sätze marktgerecht an das Mietniveau des Kreises angepasst“, sagt Landrat Christoph Gerwers.

Dabei gibt es vier so genannte Vergleichsräume:

·         NordWest (Bedburg-Hau, Kleve, Kranenburg)

·         NordOst (Emmerich am Rhein, Kalkar, Rees)

·         Mitte (Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer, Uedem, Weeze)

·         Süd (Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk)

Eine Übersicht über die Sätze gibt diese Tabelle.

Liegen die Kosten der Unterkunft höher – sind also somit laut Gutachten unangemessen – kann es sein, dass der Kreis Kleve lediglich den in der Tabelle genannten Satz zahlt. Allerdings gibt es eine einjährige Karenzzeit sowie eine Zeit von maximal sechs Monaten mit einer Aufforderung zur Kostensenkung. In dieser Zeit erhalten Mieter die Gelegenheit, sich eine neue Wohnung zu suchen oder anderweitig Kosten zu senken. Das Jobcenter duldet unangemessene Unterkunftskosten so lange, wie es der Bedarfsgemeinschaft oder der Person nicht zuzumuten ist, die Kosten zu senken. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen. Naheliegend ist der Umzug in eine günstigere Unterkunft. Doch auch eine Untervermietung von Räumen, Verhandlungen mit dem Vermieter über eine Mietsenkung oder die Minderung der Betriebskosten sind Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Kürzungen der Leistungen erfolgen erst, wenn auch tatsächlich angemessener Wohnraum zur Verfügung steht und ein Umzug nicht unwirtschaftlich wäre. Um Bürgergeldberechtigte zielgerichtet unterstützen zu können, beabsichtig das Jobcenter Kreis Kleve mit dem „Mieterverein Wesel-Bocholt-Kleve und Umgebung e.V.“ zu kooperieren, da immer wieder Problemlagen mit Vermietern auftreten, die die Mieter nicht allein bewältigen können. Durch die Kooperation ist eine bessere Beratung der Mieter möglich. Die entstehenden Kosten übernimmt das Jobcenter.

Leistungsbezieher im März 2024:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bürgergeld beziehenden Bedarfsgemeinschaften im März 2024 gestiegen auf nunmehr 8.511 Bedarfsgemeinschaften (+89). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 529 niedriger, nämlich bei 7.982. In den aktuell 8.511 Bedarfsgemeinschaften leben 15.751 Menschen, davon 11.595 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4.156 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25 bis 49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 52,6 Prozent.

Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,6 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,1 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,5 %, in Viersen bei 6 % und in Borken bei 4,6 %.

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