25.11.2022
Kreis Kleve: LVR belastet die Kommunen unverhältnismäßig stark
Kreise und kreisfreie Städte aus dem Rheinland setzen sich gemeinsam für eine Absenkung des Umlagesatzes der Landschaftsumlage ein.
Kreis Kleve – Der Kreis Kleve schließt sich einer Initiative von insgesamt 13 kreisfreien Städten, zehn Kreisen und der StädteRegion Aachen an. Gemeinsam setzen sich die Kommunen gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) für eine deutliche Absenkung des Umlagesatzes ein, um die kommunalen Haushalte in 2023 nicht noch stärker durch die Landschaftsumlage zu belasten. Dies haben sie in einem gemeinsamen Schreiben an den LVR jetzt gefordert.
„Der LVR gibt die positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen leider nicht ausreichend an die Kreise und kreisfreien Städte weiter“, betont Wolfgang Hebben, Kämmerer des Kreises Kleve. „Im Gegenteil: Mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt mutet der LVR seinen Kommunen überzogene finanzielle Abgaben zu, die ein vernünftiges Augenmaß vermissen lassen. Für den Kreis Kleve würde sich damit eine Mehrbelastung von knapp 9 Mio. Euro ergeben.“
Der Landschaftsverband verzeichnet für das Jahr 2023 Mehrerträge in Höhe von 534,4 Millionen Euro. Der sich nach der Modellrechnung ergebende Wert würde bei vollständiger Weitergabe an die Kommunen einer Senkung der Landschaftsumlage um 2,34 Prozentpunkte entsprechen. Der Umlagesatz könnte demnach – ohne Betrachtung weiterer Entwicklungen – 14,31 Prozent betragen. Mit einer Senkung des Umlagesatzes, wie bisher diskutiert, um lediglich einen Prozentpunkt würde der Landschaftsverband nur rund 43 Prozent seiner gestiegenen Erträge zur Reduzierung der Umlagelast der Städte und Kreise im Rheinland nutzen.
Da im Doppelhaushalt 2022/2023 für das Jahr 2023 noch eine Landschaftsumlage in Höhe von 3,3 Mrd. Euro eingeplant wurde, ergibt sich bei einem Umlagesatz von 15,65 Prozent keine Entlastung, sondern eine (weitere) Belastung in Höhe von ca. 250 Millionen Euro. Gegenüber 2022 bedeutet dies sogar eine Mehrbelastung von ca. 368 Millionen Euro für die Mitgliedskörperschaften.