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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

07.05.2024

Keine Software-Schwäche beim „Night-Mover“ des Kreises Kleve

Ausscheiden eines Taxiunternehmens aus Emmerich am Rhein hatte keine technischen Gründe. Nutzende und Taxiunternehmen können die App uneingeschränkt verwenden.

Kreis Kleve – Aufgrund der öffentlichen Darstellung, eine Software-Schwäche habe zum Ausscheiden eines Taxiunternehmens aus Emmerich am Rhein aus dem Angebot „Night-Mover“ des Kreises Kleve geführt, stellt der Kreis Kleve klar: Es gibt aktuell keine Software-Probleme bei der App, die eine Möglichkeit zum Betrug bieten. Der Betrieb des „Night-Mover“ durch die teilnehmenden Taxiunternehmen ist unverändert problemlos möglich. Vielmehr kam es bei stichprobenartigen Kontrollen des Kreises Kleve bei der Abrechnung zu Rückfragen zu einzelnen Fahrten des betroffenen Unternehmens. Diese konnten durch das Unternehmen nicht widerspruchsfrei beantwortetet werden. Daraufhin hat der Kreis Kleve eine entsprechende Rückzahlung für die gewährten Zuschüsse veranlasst.

Die aus Emmerich am Rhein ausgesprochene Kündigung ist ein Einzelfall. Es liegt dem Kreis Kleve keine weitere
Kündigung oder Ankündigung zur Kündigung weiterer Taxiunternehmen vor. Der Kreis Kleve hat alle teilnehmenden Unternehmen bereits darüber informiert, dass keine Sorge vor Betrugsfällen besteht. Zeitgleich steht der Kreis Kleve auch mit dem betroffenen Unternehmer aus Emmerich am Rhein in Kontakt, um die bestehende Verfahrensweise zu verbessern, den Night-Mover zu optimieren und gegebenenfalls die Kooperation fortzusetzen.

Für die Nutzerinnen und Nutzer des „Night-Mover“ ergeben sich keine technischen Einschränkungen. Die teilnehmenden Taxi- und Mietwagenunternehmen befördern die Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch in Zukunft sicher nach Hause. Weitere Informationen zum Angebot finden Interessierte auf der Internetseite des Kreises Kleve www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „Night-Mover“). Dort findet sich auch ein Erklärfilm zur Nutzung.