30.05.2022
Jobcenter im Kreis Kleve: Zielgruppenarbeit als Erfolgsfaktor
Zahl der Menschen mit Anspruch auf SGB II-Leistungen hat sich im Kreis Kleve kontinuierlich verringert
Kreis Kleve – Mit aktuell etwas über 7.000 Bedarfsgemeinschaften hat sich die Zahl der Menschen, die im Kreisgebiet Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, kontinuierlich verringert. So lag die Zahl im Mai 2021 um über 850 Personen höher als im Mai dieses Jahres – und sinkt damit auf einen erfreulichen Tiefstand.
„Diese beständig positive Tendenz ist Folge eines extrem aufnahmebereiten Arbeitsmarktes im Kreis Kleve“, sagt Landrätin Silke Gorißen. „Darüber hinaus zeigt die gute Entwicklung, wie wichtig eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Kundinnen und Kunden mit dem Fallmanagement in den Jobcentern vor Ort ist.“ Um dabei möglichst passgenaue Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt zu schaffen, kommt der Zielgruppenarbeit im Jobcenter eine entscheidende Rolle zu.
In den aktuell 7.007 Bedarfsgemeinschaften leben insgesamt 9.349 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Diese Personen stehen dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung. Hiervon sind knapp 1.500 Personen jünger als 25 Jahre und ca. 3.000 Personen haben bereits das 50. Lebensjahr erreicht.
Knapp 25 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gehen einer beruflichen Tätigkeit nach, die sie jedoch nicht in die Lage versetzt, unabhängig von Sozialleistungen zu leben. Darüber hinaus wird ein Großteil der erwerbsfähigen Personen als arbeitsmarktfern eingestuft. Für diesen Personenkreis sind aufgrund unterschiedlicher Vermittlungshemmnisse vorgelagerte Herausforderungen anzugehen, bevor eine Vermittlung in Arbeit erfolgen kann.
Bei der individuellen Vermittlungsarbeit im Jobcenter steht die Wahl des geeigneten Integrations-Instrumentariums im Vordergrund. Konkret kann dieses u.a. die geförderte Beschäftigung bei einem Arbeitgeber sein oder aber die Umschulung bzw. Qualifizierung durch einen Bildungsträger. Daneben werden Bewerbungstrainings und Coachings angeboten. Die Angebotspalette ist breit gefächert, da ist für jeden etwas Passendes dabei.
Die Menschen aus der Ukraine bilden eine neue Zielgruppe im SGB II: Hier sieht der Gesetzgeber schon zum 1. Juni 2022 die Möglichkeit vor, dass auch diese Personen von arbeitsmarktintegrativen Unterstützungsleistungen des Jobcenters profitieren können. Viele aus der Ukraine geflüchtete Menschen verfügen über gute Bildungsabschlüsse und können damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Hier ist es u. a. Aufgabe des Jobcenters, Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu bieten, um eine möglichst langfristige und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.