31.10.2022
Geringe Anzahl an Klagen gegen Leistungen des SGB-II im Kreis Kleve
Statistik der Leistungsbezieher im Oktober 2022: Anzahl der Bedarfsgemeinschaften leicht rückgängig
Kreis Kleve – Der Kreis Kleve nutzt die Oktober-Monatsstatistik zum SGB-II, um einmal über Widersprüche und Klagen in diesem Themenbereich zu informieren. In beiden Bereichen liegt die Quote im Kreis Kleve deutlich unter dem Durchschnittswert im Land Nordrhein-Westfalen. Kreisweit gibt es bei 8.363 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug lediglich 118 anhängige Widersprüche – 1,41 Prozent im Kreis Kleve im Vergleich zur NRW-Quote von 2,25. Zudem gibt es 155 Klagen – 1,85 Prozent im Vergleich zur NRW-Quote mit 2,53 Prozent. Sowohl die Anzahl der Widersprüche als auch die der Klagen ist im Kreis Kleve rückläufig.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen liegt im Kreis Kleve derzeit bei rund neun Wochen. Danach werden sie entweder zurückgenommen, abgewiesen, ihnen wird abgeholfen oder sie erledigen sich anderweitig. Soweit den Widersprüchen nicht stattgegeben wird, kann der Leistungsberechtigte im Anschluss Klage erheben. Die Zu- und Abgänge von Widersprüchen pro Monat bewegten sich im Jahr 2021 in der Größenordnung um 36, bei den Klagen sind es dagegen etwa fünf Stück. „Es wird deutlich, dass die Widerspruchsverfahren ihre Wirkung entfalten: Ca. 86 Prozent der Widersprüche müssen nicht in einem Gerichtsverfahren weiter betrieben werden“, sagt Andrea Schwan, Fachbereichsleiterin Jugend, Soziales und Jobcenter.
Die Rechtsbehelfe können verschiedenen Themengebieten, auf die sich die Verfahren hauptsächlich beziehen, zugeordnet werden. Danach beziehen sich rund 36 Prozent der Rechtsbehelfe auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen und auf den Leistungsbereich Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch das Ergebnis des Widerspruchsverfahrens sowie der Klage wird statistisch festgehalten. Im Kreis Kleve werden rund 47 Prozent der Widersprüche zurückgewiesen, 12 Prozent werden zurückgenommen und 41 Prozent der Widersprüche werden stattgegeben oder teilweise stattgegeben.
Statistik der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsbezieher im Oktober 2022
Gegenüber dem Vormonat ist im Oktober 2022 im Kreis Kleve die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften auf nunmehr 7.637 gefallen (minus 51). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 193 niedriger, nämlich bei 7.444.
In den aktuell 7.637 Bedarfsgemeinschaften leben 14.068 Menschen, davon 10.221 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.847 Sozialgeldempfänger – in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25 bis 49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 56,2 Prozent.
Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,2 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,8 Prozent und landesweit bei 9 Prozent. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,3 Prozent, in Viersen bei 5,9 Prozent und in Borken bei 4,4 Prozent.