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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

10.01.2023

Geflügelpest-Sperrzone um Kalkar aufgehoben

Keine weiteren positiven Befunde nach Ausbruch / Kreisweite Stallpflicht bleibt bestehen

 

Kreis Kleve – Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Kalkarer Betrieb Mitte Dezember 2022 gab es bei den nachfolgenden Kontrollen des Kreises Kleve im betroffenen Gebiet keine weiteren positiven Laborbefunde. Die 10-Kilometer-Sperrzone wird somit aufgehoben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Kreis Kleve am 10. Januar 2023 auf seiner Internetseite veröffentlicht ( hier ). Die Regelungen, die unter anderem die Ein- und Ausfuhr von Geflügel und tierischen Produkten in diesem Gebiet eingeschränkt haben, sind damit ab Mittwoch, 11. Januar 2023, aufgehoben.

Weiterhin gültig ist die kreisweite Stallpflicht für Geflügel, die der Kreis Kleve am 13. Dezember 2022 erlassen hat. Die Veterinärabteilung des Kreises Kleve bewertet regelmäßig das Risiko der Einschleppung des Geflügelpest-Virus durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausflügelbeständen. Derzeit ist die kreisweite Stallpflicht weiterhin erforderlich, um den Eintrag der hochansteckenden Geflügelpest so weit wie möglich zu verhindern. Die kreisweite Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Im Winter 2021/2022 endete die Stallpflicht im Kreisgebiet Anfang März.