12.12.2022
Geflügelpest in Kalkar offiziell bestätigt
Kreis Kleve erlässt neue Allgemeinverfügung / Stallpflicht in den Sperrzonen
Kreis Kleve – Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat als nationales Referenzlabor den Ausbruch der Geflügelpest in einer gewerblichen Haltung in Kalkar bestätigt. Dies ist der formelle Schritt, damit der bisherige Geflügelpestverdacht nun als offiziell bestätigt gilt.
Ende der vergangenen Woche gab es einen laborbestätigten Verdachtsfall in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Kalkar. In enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen hatte der Kreis Kleve daraufhin die Tötung des gesamten Tierbestands anordnen müssen – insgesamt mehr als 1.800 Tiere. Dies ist am vergangenen Samstag, 10. Dezember 2022, geschehen. Nun werden die Stallungen gereinigt und desinfiziert.
Nach der offiziellen Bestätigung durch das FLI hat der Kreis Kleve am heutigen 12. Dezember 2022 eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am 13. Dezember 2022 in Kraft tritt. Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurde im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone errichtet. Die Überwachungszone hat einen Radius von zehn Kilometern. In beiden Sperrzonen gilt ab dem 13. Dezember 2022 eine Stallpflicht für gehaltenes Geflügel, um es von wildlebenden Vögeln und Nagetieren zu isolieren. Diese Aufstallungspflicht gilt für gewerbliche und private Halter. Zudem dürfen gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe müssen zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen. In beiden Sperrzonen ist die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.
In der 3-Kilometer-Schutzzone gelten zusätzlich strengere Hygienemaßnahmen – etwa zur Desinfektion von eingesetzten Maschinen. Zudem dürfen Transporter mit lebendem Geflügel, Fleisch oder tierischen Produkten wie Eiern die Schutzzone nicht durchfahren.
Eine Auflistung aller Maßnahmen findet sich online in der Allgemeinverfügung vom 12. Dezember 2022.
Kartenausschnitt mit den beiden markierten Sperrzonen:
Rot – Schutzzone – 3 km
Blau – Überwachungszone – 10 km