08.07.2021
Corona: Weitere Lockerungen im Kreis Kleve ab Freitag, 9. Juli
Kreis Kleve befindet in der neuen „Inzidenzstufe 0“ des Landes NRW
Kreis Kleve – Der Kreis Kleve weist seit einigen Wochen eine stabile Wocheninzidenz von unter 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern auf. Damit fällt das Kreisgebiet in die neue „Inzidenzstufe 0“, die das Land NRW mit der neuen Corona-Schutzverordnung erlassen hat. Diese ist ab Freitag, 9. Juli, gültig. Damit verbunden sind einige Lockerungen der Schutzmaßnahmen.
Im Folgenden sind einige Bereiche beispielhaft genannt. Die ausführliche Auflistung weiterer Maßnahmen hat das Landesgesundheitsministerium NRW in einer Pressemitteilung übersichtlich aufbereitet:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-an
Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen sind aufgehoben. Ein Mindestabstand ist nicht länger verpflichtend, sondern nur empfohlen.
Einzelhandel
Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Die Kundenbegrenzung entfällt vollständig.
Gastronomie
Die Abstandsregelungen für die Tische bleiben bestehen. Eine Negativ-Testpflicht besteht lediglich für das Bedienpersonal. Alternativ kann eine Maske getragen werden.
Kultur
Bei kulturellen Veranstaltungen wie Theater- und Kinovorstellungen sowie Konzerten besteht wahlweise eine Testpflicht oder ein fester Sitzplan im Schachbrettmuster. Erst ab 5.000 Gästen ist ein Negativ-Test sowie ein Hygienekonzept verpflichtend. Der Besuch von Museen ist auch ohne Maske möglich.
Sport
Der Spiel- und Trainingsbetrieb ist ohne Einschränkung möglich. Sportveranstaltungen können mit bis zu 25.000 Zuschauern und 50 Prozent der maximalen Kapazität stattfinden. Bis zu 5.000 Zuschauer können im Außenbereich ohne Auflagen teilnehmen. In geschlossenen Sportstätten gilt eine Negativ-Testpflicht oder ein fester Sitzplan im Schachbrettmuster bei einer maximalen Auslastung von einem Drittel.
Ab einer Besucherzahl von 5.000 gibt es eine Negativ-Testpflicht und es ist ein Hygienekonzept erforderlich.
Jugendfreizeiten
Bei Kinder- und Jugendfreizeiten gibt es eine Negativ-Testpflicht zum Beginn und zum Ende des Angebots. Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen.
Die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung steht hier zum Download bereit:
Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres oder bis die 7-Tages-Inzidenz an acht aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 10 überschreitet. Die relevanten Tagesinzidenzen veröffentlicht das Robert-Koch-Institut unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html
Wichtig: Das Land NRW stellt fest, ob diese Grenzwerte überschritten worden sind, indem es den Kreis Kleve in der Tabelle „Inzidenzstufen der Kreise und kreisfreien Städte" einer bestimmten Inzidenzstufe zuordnet. Das Land NRW veröffentlicht diese Tabelle online: