23.05.2022
Corona-Schutzmaßnahmen: Maskenpflicht entfällt bei der Kreisverwaltung Kleve
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher sind aufgerufen, Hygiene- und Abstandsregelungen eigenverantwortlich einzuhalten.
Kreis Kleve – Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und des voraussichtlichen Auslaufens der Corona-Arbeitsschutzverordnung entfällt beim Kreis Kleve die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Ab Freitag, 27. Mai 2022, müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher nicht länger in den Dienstgebäuden eine medizinische Maske tragen. Parallel entfällt die „3G“-Regelung für Besucherinnen und Besucher der Dienstgebäude der Abteilung Gesundheit.
Wichtig ist: Auch wenn das aktuelle Infektionsgeschehen eine Lockerung der Schutzmaßnahmen ermöglicht, bedeutet dies nicht das Ende der Corona-Pandemie. Es ist weiterhin wichtig, die allgemeinen Verhaltensempfehlungen bezüglich Abstand und Hygiene angemessen und eigenverantwortlich zu beachten und gegebenenfalls freiwillig eine Schutzmaske zu tragen.
Um Menschenansammlungen in den Wartebereichen und in den Fluren vor den Büros weiterhin zu vermeiden, wird empfohlen, auch künftig vorab einen Termin zu vereinbaren.