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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Energiesparen bei der Kreisverwaltung Kleve

Im Zuge einer möglichen Energiemangellage im Herbst und Winter 2022/23 setzt die Kreisverwaltung Kleve Maßnahmen um, um Energie einzusparen.

Diese lassen sich in die folgenden Kategorien einteilen:

1. Maßnahmen, die der Kreis Kleve unmittelbar angestoßen hat.

2. Maßnahmen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren, im Büro-Alltag Energie einzusparen.

3. Maßnahmen, aus der Verordnung der Bundesregierung zu Energiesparmaßnahmen für „öffentliche Nichtwohngebäude“.

Energiesparen

Zu den Maßnahmen, die der Kreis Kleve unmittelbar angestoßen hat, gehören:

Ein Teil der verbrauchten Energie kann von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingespart werden, wenn sie auf ihr Verhalten achten. Daher gibt es Maßnahmen mit dem Ziel, die Mitarbeitenden zu sensibilisieren, im Büro-Alltag auf den Energieverbrauch zu achten.

Die Bundesregierung hat zum 1. September 2022 eine Verordnung über verpflichtende kurzfristig wirksame Energiesparmaßnahmen erlassen. Diese Energiesparmaßnahmen hat die Verwaltung in den „öffentlichen Nichtwohngebäuden“ umzusetzen. Dies betrifft etwa: