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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Reiseausweis / Pass

Für die Ausstellung beziehungsweise Verlängerung Ihres Reisepasses (Nationalpasses) ist grundsätzlich Ihr Heimatland beziehungsweise die zuständige Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) zuständig.

Eine Übersicht über die Vertretungen Ihres Heimatlandes in Deutschland finden Sie hier.

Die Zuständigkeit der Ausländerbehörde besteht nur dann, wenn Sie Anspruch auf einen Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge oder für Staatenlose haben. Ein entsprechendes Dokument wird in der Regel zusammen mit der Erteilung beziehungsweise Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt.