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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Aufhebung/Änderung Wohnsitzauflage/Umverteilung

Sie unterliegen einer wohnsitzbeschränkenden Auflage und würden gerne in eine andere Stadt beziehungsweise ein anderes Bundesland ziehen?

Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung beziehungsweise Änderung Ihrer Wohnsitzauflage beantragen.

Ein persönlicher Termin ist hierzu in der Regel zunächst nicht erforderlich. Stattdessen können Sie Ihren Antrag unter Beifügung der relevanten Nachweise auf dem Postweg beziehungsweise per Fax übersenden.

Sie sind Gestattungsinhaber und beabsichtigen innerhalb von Nordrhein-Westfalen umzuziehen? Bitte schicken Sie den Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg.

Sie sind Gestattungsinhaber und beabsichtigen in ein anderes Bundesland zu ziehen? Bitte schicken Sie den Antrag an die jeweils zuständige Landesbehörde.

Sie sind Duldungsinhaber und beabsichtigen umzuziehen? Bitte schicken Sie den Antrag an die Ausländerbehörde Ihres aktuellen Wohnortes.

Sie sind anerkannter Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigte bzw. Schutzberechtigter oder Ihnen wurde ein Abschiebungsverbot zuerkannt und Sie beabsichtigen umzuziehen? Bitte schicken Sie den Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg.