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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Begutachtung der Gefährlichkeit von Hunden

Eine weitere Aufgabe besteht in der Begutachtung der Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden im Einzelfall. Die jeweilige Begutachtung wird nach einem Beißvorfall vom örtlichen Ordnungsamt angeordnet. Das Ziel dieser Begutachtung ist, die Besonderheiten im Verhaltens der einzelnen Tiere zu erkunden, um aktuell gefährliche Hunde zu erkennen. Eine langfristige Prognose zum künftigen Verhalten eines Tieres ist mit großen Unsicherheiten behaftet, da das Verhalten vor allem auch von den Haltungsumständen abhängt.

Eine weitere Aufgabe besteht in der Begutachtung der Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden im Einzelfall.Verhaltensprüfung, Wesenstest, Hund, Gefährlichkeit, Beißvorfall, bissiger Hundhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/begutachtung-der-gefaehrlichkeit-von-hunden/Bezeichnung Höhe der Gebühr Begutachtung der Gefährlichkeit 50,00 Euro (zuzüglich Fahrtkosten) umfangreiche Gutachten Mehrkosten sind möglich! Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Begutachtung der Gefährlichkeit Es werden grundsätzlich keine Unterlagen benötigt. Falls doch, wird explizit drauf hingewiesen.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Begutachtung der Gefährlichkeit von Hunden

Eine weitere Aufgabe besteht in der Begutachtung der Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden im Einzelfall. Die jeweilige Begutachtung wird nach einem Beißvorfall vom örtlichen Ordnungsamt angeordnet. Das Ziel dieser Begutachtung ist, die Besonderheiten im Verhaltens der einzelnen Tiere zu erkunden, um aktuell gefährliche Hunde zu erkennen. Eine langfristige Prognose zum künftigen Verhalten eines Tieres ist mit großen Unsicherheiten behaftet, da das Verhalten vor allem auch von den Haltungsumständen abhängt.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Begutachtung der GefährlichkeitEs werden grundsätzlich keine Unterlagen benötigt. Falls doch, wird explizit drauf hingewiesen.

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Begutachtung der Gefährlichkeit50,00 Euro (zuzüglich Fahrtkosten)
umfangreiche GutachtenMehrkosten sind möglich!

Hinweise

Bitte nach Aufforderung durch das Ordnungsamt umgehend einen Termin vereinbaren. Die erste Begutachtung findet grundsätzlich im häuslichen Umfeld statt.

Rechtliche Grundlagen

Landeshundegesetz (LHundG NRW)

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Funnemann 02821 85-226
02821 85-230
1.779
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau van Husen 02821 85-7818
02821 85-230
1.777
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Beeker 02821 85-720
02821 85-520
1.772