Ergebnis: Kreis Klever stimmen gegen eine Bewerbung (Pressemitteilung 15.12.2024)
Die Landesregierung hat im September des vergangenen Jahres den Startschuss für die Ausweisung eines zweiten Nationalparks in Nordrhein-Westfalen gegeben. Dabei gab es hinsichtlich des Gebiets eines zweiten Nationalparks keine Festlegung durch die Landesregierung. Es wurden jedoch von Seiten des Landes Bereiche genannt, die aufgrund des großen Anteils von Flächen im Eigentum des Landes besonders geeignet sein können. Unter den aufgeführten Gebieten befindet sich auch der Reichswald. Dieser ist mit circa 5.100 Hektar Fläche das größte zusammenhängende Waldgebiet des Niederrheins und der größte zusammenhängende öffentliche Staatsforst in Nordrhein-Westfalen.
Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.
Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 23.04.2024 mit der Bewerbung befasst und nach intensiver Abwägung mehrheitlich die Entscheidung getroffen sich nicht am künftigen weiteren Verfahren des Landes zur Findung eines zweiten Nationalparks in NRW zu beteiligen, also keine Bewerbung abzugeben.
Im Kreis Kleve haben sich Unterstützerinnen und Unterstützer eines Nationalparks Reichswald zusammengeschlossen und das Bürgerbegehren „JA zum Nationalpark Reichswald“ auf den Weg gebracht. Es wurde am 22.07.2024 bei der Kreisverwaltung Kleve eingereicht. Für das Bürgerbegehren waren 10.601 gültige Unterschriften erforderlich. 15.518 gültige Unterschriften lagen vor. Da auch die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben waren hat der Kreistag in seiner Sitzung am 26.09.2024 festgestellt, dass das am 22.07.2024 eingereichte Bürgerbegehren zulässig ist.
Im Weiteren hat der Kreistag in gleicher Sitzung mehrheitlich beschlossen, dem zulässigen Bürgerbegehren „JA zum Nationalpark Reichswald“ mit der Fragestellung „Soll sich der Kreis Kleve beim NRW-Umweltministerium um die Realisierung eines zweiten Nationalparks auf den Flächen des Reichswalds bewerben?“ nicht zu entsprechen. Er ist also bei seiner ablehnenden Haltung mit Blick auf eine Bewerbung verblieben.
Da der Kreistag dem zulässigen Bürgerbegehren nicht entsprochen hat, ist innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung ein Bürgerentscheid durchzuführen.
Hier gilt: Stimmen bei dem Bürgerentscheid genug Menschen für eine Bewerbung, könnte der Reichswald ein Nationalpark werden. Die abschließende Entscheidung obliegt der Landesregierung.